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Weiteranwendung best. österreichisch-jugoslawischer Staatsverträge

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Weiteranwendung best. österreichisch-jugoslawischer Staatsverträge

Weiteranwendung best. österreichisch-jugoslawischer Staatsverträge

Bundesrecht Weiteranwendung best. österreichisch-jugoslawischer Staatsverträge

Der Bundesminister für

auswärtige Angelegenheiten

Wien, am 16. Oktober 1992

Exzellenz,

In Anbetracht dessen, daß die Republik Slowenien nunmehr ein unabhängiger und souveräner Staat ist, beehre ich mich vorzuschlagen, die nachstehend angeführten völkerrechtlichen Verträge im Verhältnis zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Slowenien in Kraft zu setzen, wobei die Bezeichnungen „Slowenien'' bzw. „slowenisch'' an die Stelle der Bezeichnungen „Föderative Volksrepublik Jugoslawien'', „FVRJ'', „Sozialistische Föderative Republik Jugoslawien'' oder „SFRJ'' bzw. „jugoslawisch'' treten und die im folgenden einzeln angeführten weiteren Anpassungen vorgenommen werden

Alois Mock m. p.

I.E. Frau

Dr. Katja Boh

ao. und bev. Botschafterin

der Republik Slowenien

(Übersetzung)

Botschaft der

Republik Slowenien

Wien, am 16. Oktober 1992

Exzellenz,

Ich beehre mich, den Empfang Ihrer Note vom 16. Oktober 1992 zu

bestätigen, welche folgendermaßen lautet

„Exzellenz,

In Anbetracht dessen, daß die Republik Slowenien nunmehr ein ...

(es folgt der weitere Text der Eröffnungsnote) ... Voraussetzungen

erfüllt sind.

Genehmigen Sie, Exzellenz, den Ausdruck meiner ausgezeichneten

Hochachtung.

Alois Mock m. p.''

Ich beehre mich zu bestätigen, daß die Regierung der Republik Slowenien dem Inhalt Ihrer Note zustimmt und daß Ihre Note und diese Antwortnote ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Slowenien und der Österreichischen Bundesregierung bilden, das am ersten Tag des zweiten Monats in Kraft tritt, der auf den Monat folgt, in dem die Vertragsstaaten einander mitteilen, daß die jeweiligen hiefür erforderlichen innerstaatlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Genehmigen Sie, Exzellenz, den Ausdruck meiner ausgezeichneten

Hochachtung

Katja Boh m. p.

S.E. Dr. Alois Mock

Bundesminister für

auswärtige Angelegenheiten

der Republik Österreich

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*1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 165/1964.

*2) Kundgemacht in BGBl. Nr. 177/1967.

*3) Kundgemacht in BGBl. Nr. 43/1985.

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