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Aufhebung der Sichtvermerkspflicht (Singapur)

6 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Inhaltsübersicht (6)

Gesetzestext (6 Artikel)

Bundesrecht Aufhebung der Sichtvermerkspflicht (Singapur)

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Kurztitel

Aufhebung der Sichtvermerkspflicht (Singapur)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 155/1983

Inkrafttretensdatum

01.03.1983

Langtitel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK SINGAPUR üBER DIE AUFHEBUNG DER SICHTVERMERKSPFLICHT

StF: BGBl. Nr. 155/1983

Ratifikationstext

Das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 5 Absatz 1 am 1. März 1983 in Kraft getreten.

Bundesrecht Aufhebung der Sichtvermerkspflicht (Singapur)

Inhaber gültiger österreichischer oder singapurischer Reisepässe dürfen sichtvermerksfrei in das Hoheitsgebiet des anderen Vertragsstaates einreisen und sich dort bis zu drei Monaten aufhalten.

Bundesrecht Aufhebung der Sichtvermerkspflicht (Singapur)

Dieses Abkommen befreit die singapurischen Staatsangehörigen und österreichischen Staatsbürger, welche nach Österreich beziehungsweise nach Singapur einreisen, nicht von der Verpflichtung, die geltenden österreichischen beziehungsweise singapurischen Gesetze und Vorschriften hinsichtlich der Fremden einzuhalten.

Bundesrecht Aufhebung der Sichtvermerkspflicht (Singapur)

Die beiden Vertragsstaaten behalten sich das Recht vor, Personen, die sie als unerwünscht ansehen oder die gegen die vorstehenden Bestimmungen verstoßen, die Einreise in ihr Hoheitsgebiet oder den Aufenthalt in demselben zu verweigern.

Bundesrecht Aufhebung der Sichtvermerkspflicht (Singapur)

Jede der beiden Vertragsparteien kann die Anwendung dieses Abkommens aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, Ordnung oder Gesundheit vorübergehend ganz oder teilweise aussetzen. Einführung und Aufhebung dieser Maßnahme sind der anderen Vertragspartei unverzüglich auf diplomatischem Wege schriftlich mitzuteilen.

Bundesrecht Aufhebung der Sichtvermerkspflicht (Singapur)

ZU URKUND dessen haben die Bevollmächtigten dieses übereinkommens unterzeichnet.

GESCHEHEN zu Singapur, am 25. November 1982 in zweifacher Unterschrift in deutscher und englischer Sprache, wobei jeder dieser Texte gleichermaßen authentisch ist.

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