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Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Philippinen)

11 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Inhaltsübersicht (11)

Gesetzestext (11 Artikel)

Bundesrecht Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Philippinen)

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Kurztitel

Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Philippinen)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 573/1977

Inkrafttretensdatum

01.01.1978

Langtitel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER PHILIPPINEN ÜBER DIE AUFHEBUNG DER SICHTVERMERKSPFLICHT

StF: BGBl. Nr. 573/1977

Bundesrecht Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Philippinen)

Österreichische Staatsbürger, die einen gültigen österreichischen Reisepaß besitzen, dürfen als Touristen oder zu geschäftlichen Zwecken über jede zugelassene Grenzkontrollstelle sichtvermerksfrei in das Gebiet der Philippinen einreisen und sich dort 59 Tage aufhalten.

Bundesrecht Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Philippinen)

Philippinische Staatsangehörige, die einen gültigen philippinischen Reisepaß besitzen, dürfen als Touristen oder zu geschäftlichen Zwecken über jede zugelassene Grenzkontrollstelle sichtvermerksfrei in das Gebiet der Republik Österreich einreisen und sich dort 2 Monate aufhalten.

Bundesrecht Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Philippinen)

Die vorerwähnten Bestimmungen gelten auch für Inhaber gültiger österreichischer oder philippinischer Diplomaten- oder Dienstpässe.

Bundesrecht Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Philippinen)

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Kurztitel

Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Philippinen)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 573/1977

§/Artikel/Anlage

Art. 4

Inkrafttretensdatum

01.01.1978

Text

Artikel 4

a)

Ferner dürfen die Inhaber besagter österreichischer oder philippinischer Diplomaten- oder Dienstpässe, die Mitglieder der diplomatischen Mission oder einer konsularischen Vertretung des einen Vertragsstaates im Gebiet des anderen Vertragsstaates oder Vertreter des einen Vertragsstaates bei einer internationalen Organisation sind, die ihren Sitz im Gebiet des anderen Vertragsstaates hat, oder einer solchen Organisation als Beamte angehören, sich bis zur Beendigung ihrer Dienstverwendung im Gebiet des anderen Staates ohne Sichtvermerk aufhalten.

b)

Für die Dauer der Dienstverwendung der im Absatz a) angeführten Personen dürfen sich auch deren mit ihnen im gemeinsamen Haushalt lebende Familienangehörige im Gebiet des anderen Vertragsstaates ohne Sichtvermerk aufhalten, wenn sie selbst Inhaber österreichischer oder philippinischer Diplomaten- oder Dienstpässe sind.

Bundesrecht Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Philippinen)

Die vorerwähnten Ausnahmen von den Visabestimmungen befreien die österreichischen Staatsbürger, die in die Philippinen einreisen und die philippinischen Staatsangehörigen, die nach Österreich einreisen, nicht von der Verpflichtung, die Gesetze und Vorschriften des Gastlandes betreffend die Aufnahme einer Beschäftigung oder die Ausübung irgendeines Berufes mit oder ohne Entgelt zu beachten.

Bundesrecht Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Philippinen)

Jeder Vertragsstaat behält sich das Recht vor, Personen des anderen Vertragsstaates, die als unerwünscht betrachtet werden, die Einreise oder den Aufenthalt in seinem Gebiet zu verweigern.

Bundesrecht Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Philippinen)

Jeder Vertragsstaat wird Inhaber eines von seinen Behörden ausgestellten Reisepasses auf Ersuchen des anderen Vertragsstaates jederzeit zurücknehmen, auch wenn sie die Staatsangehörigkeit des ersuchten Staates nicht besitzen sollten.

Bundesrecht Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Philippinen)

Jeder Vertragsstaat kann aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, Ordnung oder Gesundheit die Anwendung dieses Abkommens, jedoch mit Ausnahme des Artikels 7, vorübergehend ganz oder teilweise aussetzen. Einführung oder Aufhebung dieser Maßnahme sind dem anderen Vertragsstaat unverzüglich schriftlich auf dem diplomatischen Wege bekanntzugeben.

Bundesrecht Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Philippinen)

Jeder Vertragsstaat kann dieses Abkommen durch schriftliche Notifizierung des anderen Vertragsstaates auf diplomatischem Wege kündigen. Die Kündigung wird drei Monate nach Einlangen der Notifizierung wirksam.

Bundesrecht Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Philippinen)

Dieses Abkommen tritt am 1. Jänner 1978 in Kraft.

GESCHEHEN zu Manila, am 28. Oktober 1977, in zwei Originalen, in deutscher und englischer Sprache, wobei beide gleichermaßen authentisch sind.

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