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Ehrenzeichen für Verdienste um die Befreiung Österreichs

5 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (5 Artikel)

Bundesrecht Ehrenzeichen für Verdienste um die Befreiung Österreichs

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Kurztitel

Ehrenzeichen für Verdienste um die Befreiung Österreichs

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 193/1976

Inkrafttretensdatum

15.05.1976

Langtitel

Verordnung der Bundesregierung vom 21. April 1976 betreffend das Ehrenzeichen für Verdienste um die Befreiung Österreichs

StF: BGBl. Nr. 193/1976

Änderung

BGBl. Nr. 503/1976

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 7 des Bundesgesetzes vom 27. Jänner 1976, BGBl. Nr. 79, über die Schaffung eines Ehrenzeichens für Verdienste um die Befreiung Österreichs wird verordnet

Bundesrecht Ehrenzeichen für Verdienste um die Befreiung Österreichs

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Kurztitel

Ehrenzeichen für Verdienste um die Befreiung Österreichs

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 193/1976 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 503/1976

§/Artikel/Anlage

Anl. 1

Inkrafttretensdatum

22.09.1976

Text

Anlage

Beschreibung des Ehrenzeichens für Verdienste um die Befreiung Österreichs

a)

Ehrenzeichen: kreisrund, versilbert, mit Öse, Durchmesser 42 mm. Die Verbindung zum Band wird durch zwei silberfarbene gekreuzte Lorbeerzweige hergestellt. Das Ehrenzeichen zeigt auf der Vorderseite die Beschriftung “Für Österreichs Befreiung”. Die Rückseite des Ehrenzeichens zeigt das Österreichische Staatswappen.

b)

Band: 27 mm breit, dreigeteilt in den Farben rot-weiß-rot.

c)

Rosette: Farben des Bandes mit aufgelegten zwei silberfarbenen gekreuzten Lorbeerzweigen, Durchmesser 10 mm. Frauen können statt der Rosette eine maschenartig genähte Leiste tragen, der ebenfalls zwei silberfarbene, gekreuzte Lorbeerzweige aufgelegt sind.

Bundesrecht Ehrenzeichen für Verdienste um die Befreiung Österreichs

§ 1. Das Ehrenzeichen ist nach der in der Anlage enthaltenen Beschreibung zu gestalten.

Bundesrecht Ehrenzeichen für Verdienste um die Befreiung Österreichs

§ 2. (1) Das Ehrenzeichen ist am Bande an der linken Brustseite zu tragen. Das Tragen dieser Dekoration ist zu jeder ihr würdigen Kleidung möglich, ebenso das Tragen in bildgetreuem, verkleinertem Maßstab (Miniatur) sowie das Tragen als Rosette.

(2) Frauen können statt einer Rosette eine maschenartig genähte Leiste tragen.

Bundesrecht Ehrenzeichen für Verdienste um die Befreiung Österreichs

§ 3. Die Österreichische Präsidentschaftskanzlei hat ein Verzeichnis über die verliehenen Auszeichnungen zu führen und das Verleihungsdekret mit dem Hochdrucksiegel zu versehen.

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