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Sichtvermerkzwang - Aufhebung (Argentinien)

7 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Inhaltsübersicht (7)

Gesetzestext (7 Artikel)

Bundesrecht Sichtvermerkzwang - Aufhebung (Argentinien)

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Kurztitel

Sichtvermerkzwang - Aufhebung (Argentinien)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 215/1960

Inkrafttretensdatum

01.08.1960

Langtitel

Notenwechsel zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Regierung der Argentinischen Republik über die Aufhebung des Sichtvermerkszwanges

StF: BGBl. Nr. 215/1960

Ratifikationstext

Das in diesem Notenwechsel enthaltene Abkommen ist gemäß seinem Artikel 5 am 1. August 1960 in Kraft getreten.

Bundesrecht Sichtvermerkzwang - Aufhebung (Argentinien)

(Übersetzung)

ÖSTERREICHISCHE BOTSCHAFT

BUENOS AIRES

Zl. 6600-A/60

Buenos Aires, am 17. Juni 1960

Herr Minister!

Mit großer Befriedigung beehre ich mich, Eurer Exzellenz zur Kenntnis zu bringen, daß nach Beendigung der von dieser Botschaft mit dem Ministerium für Auswärtige Beziehungen und Kultus durchgeführten Besprechungen die Bundesregiegierung (Anm.: Richtig: Bundesregierung) der Republik Österreich bereit ist, argentinische Staatsbürger von dem Sichtvermerkszwang für die Einreise als Touristen nach Österreich unter nachstehenden Umständen zu befreien

(Anm.: Es folgen die Artikel 1 bis 5)

Im Hinblick darauf, daß die argentinische Regierung österreichischen Staatsbürgern mit Wirkung vom gleichen Tage analoge Erleichterungen gewährt, betrachtet die Bundesregierung der Republik Österreich den Inhalt des am heutigen Tage erfolgenden Notenwechsels als eine Vereinbarung zwischen den beiden Regierungen.

Ich benütze die Gelegenheit, um Eurer Exzellenz die Versicherung meiner besonderen und ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.

Dr. Wolfgang Höller m. p.

Österreichischer Botschafter

Seiner Exzellenz

Herrn Dr. Luis Rafael Mac Kay,

interimistischer Minister für Auswärtige

Beziehungen und Kultus

Buenos Aires

(Übersetzung)

MINISTERIUM FÜR AUSWÄRTIGE

BEZIEHUNGEN UND KULTUS

D. A. C.

D. C. A.

1035

Buenos Aires, 17. Juni 1960

Herr Botschafter!

Ich habe das Vergnügen, mich unter Bezugnahme auf die heute von der dortigen Vertretungsbehörde erhaltene Note Nr. 6600-A/60 bezüglich der Aufhebung des Sichtvermerkszwanges für argentinische Staatsbürger, die als Touristen in das Gebiet der Republik Österreich einreisen, an Eure Exzellenz zu wenden.

Indem ich Eurer Exzellenz die Genugtuung dieses Ministeriums über die unseren Staatsbürgern gewährte Behandlung zum Ausdruck bringe, freue ich mich, dem Herrn Botschafter zur Kenntnis zu bringen, daß, den Wünschen Ihrer Regierung entsprechend, beschlossen wurde, österreichischen Staatsbürgern, die die Argentinische Republik als Touristen zu besuchen wünschen, eine reziproke Behandlung zuteil werden zu lassen.

Die Bedingungen, die für Sichtvermerke ab 1. August 1960 zur Anwendung gelangen werden, sind folgende

Dr. Luis Rafael Mac Kay m. p.

Bundesrecht Sichtvermerkzwang - Aufhebung (Argentinien)

Argentinische Staatsangehörige sowie deren Ehegattinnen und minderjährige Kinder, die einen gültigen argentinischen Reisepaß besitzen, können in das Gebiet der Republik Österreich ohne Sichtvermerk einreisen.

Bundesrecht Sichtvermerkzwang - Aufhebung (Argentinien)

Argentinische Staatsangehörige, die gemäß Punkt 1 eingereist sind, können sich bis zur Dauer von drei Monaten in Österreich aufhalten. Eine Verlängerung der Aufenthaltsberechtigung kann von den zuständigen Behörden bewilligt werden.

Argentinische Staatsangehörige, die zu einem Aufenthalt in der Dauer von mehr als drei Monaten nach Österreich einreisen wollen, sind von den vorstehenden Begünstigungen ausgenommen und benötigen für die Einreise einen konsularischen Sichtvermerk.

Bundesrecht Sichtvermerkzwang - Aufhebung (Argentinien)

Diese Begünstigungen finden keine Anwendung auf argentinische Staatsangehörige, die sich nach Österreich in der Absicht begeben, dort einen Beruf oder eine entgeltliche oder auf Erwerb gerichtete Tätigkeit auszuüben.

Bundesrecht Sichtvermerkzwang - Aufhebung (Argentinien)

Die Aufhebung des Sichtvermerkszwanges befreit die argentinischen Staatsangehörigen nicht von der Verpflichtung, die österreichischen Gesetze und Vorschriften, betreffend die Einreise und den Aufenthalt, einzuhalten.

Die zuständigen österreichischen Behörden behalten sich das Recht vor, Personen, die sie als unerwünscht ansehen oder die sich gegen die vorstehenden Bestimmungen vergehen, die Einreise in das Gebiet der Republik Österreich oder den Aufenthalt auf demselben zu verweigern.

Bundesrecht Sichtvermerkzwang - Aufhebung (Argentinien)

Die vorstehenden Bestimmungen treten mit 1. August 1960 in Kraft. Sie können aus Gründen der öffentlichen Ordnung vorübergehend aufgehoben werden. Die Aufhebung ist jedoch sofort auf diplomatischem Wege der argentinischen Regierung bekanntzugeben.

Die gegenständlichen Vereinbarungen können mit einmonatiger Frist gekündigt werden.

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