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Sichtvermerkzwang - Aufhebung für Diplomaten- und Dienstpaßinhaber (Brasilien)

7 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (7 Artikel)

Bundesrecht Sichtvermerkzwang - Aufhebung für Diplomaten- und Dienstpaßinhaber (Brasilien)

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Kurztitel

Sichtvermerkzwang - Aufhebung für Diplomaten- und Dienstpaßinhaber (Brasilien)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 53/1960

Inkrafttretensdatum

01.01.1960

Langtitel

Notenwechsel zwischen dem Bundesministerium für Auswärtige Angelegenheiten und der Brasilianischen Botschaft in Wien, betreffend das Abkommen zwischen Österreich und Brasilien, betreffend die Aufhebung des Sichtvermerkszwanges für Diplomaten- und Dienstpaßinhaber

StF: BGBl. Nr. 53/1960

Ratifikationstext

Das in diesem Notenwechsel enthaltene Abkommen ist am 1. Jänner 1960 in Kraft getreten.

Bundesrecht Sichtvermerkzwang - Aufhebung für Diplomaten- und Dienstpaßinhaber (Brasilien)

(Übersetzung.)

BRASILIANISCHE BOTSCHAFT

WIEN

Wien, am 7. Dezember 1959

Herr Minister!

Ich beehre mich, Ihnen zur Kenntnis zu bringen, daß die Regierung der Vereinigten Staaten von Brasilien im Hinblick auf die ausgezeichneten Beziehungen zwischen Brasilien und Österreich und die steigende Zahl der offiziellen Persönlichkeiten, die zwischen beiden Ländern reisen, bereit ist, mit der Österreichischen Bundesregierung ein Abkommen, betreffend die gegenseitige Aufhebung der Einreisevisa für Diplomaten-, Offizial- und Dienstpässe, auf folgender Grundlage abzuschließen

(Anm.: Es folgen die Artikel 1 bis 5)

Wenn die Österreichische Bundesregierung bereit ist, die vorstehenden Bestimmungen anzunehmen, beehre ich mich vorzuschlagen, daß diese Note und Ihre Antwortnote als Abschluß eines Abkommens zwischen unseren beiden Regierungen anzusehen sind.

Ich benütze diese Gelegenheit, um Ihnen, Herr Minister, den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.

Raul Bopp m. p.

Botschafter von Brasilien

Seiner Exzellenz

Herrn Dr. Bruno Kreisky,

Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten,

Wien

(Übersetzung.)

BUNDESMINISTERIUM

FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN

Zl. 349.192-12 RR/59

Wien, am 7. Dezember 1959

Herr Botschafter!

Ich beehre mich, den Empfang Ihrer Note vom heutigen Tage, die folgenden Wortlaut hat, zu bestätigen

(Anm.: Es folgt der Text der Note.)

Ich beehre mich, Ihnen zur Kenntnis zu bringen, daß die Österreichische Bundesregierung mit Vorstehendem einverstanden ist.

Ich benütze diese Gelegenheit, um Ihnen, Herr Botschafter, den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.

Dr. Bruno Kreisky e. h.

Bundesminister für

Auswärtige Angelegenheiten

Seiner Exzellenz

Herrn M. Raul Bopp,

a. o. und bev. Botschafter der

Vereinigten Staaten von Brasilien,

Wien

Bundesrecht Sichtvermerkzwang - Aufhebung für Diplomaten- und Dienstpaßinhaber (Brasilien)

Die Inhaber von gültigen österreichischen und brasilianischen Diplomatenpässen werden von den Ein- und Durchreisesichtvermerken nach Brasilien und Österreich ohne zeitliche Beschränkung befreit werden.

Bundesrecht Sichtvermerkzwang - Aufhebung für Diplomaten- und Dienstpaßinhaber (Brasilien)

Die Inhaber von gültigen österreichischen und brasilianischen Offizial(Dienst)pässen werden von dem Erfordernis von Ein- und Durchreisesichtvermerken für Brasilien und Österreich für einen Zeitraum von sechs Monaten befreit werden.

Bundesrecht Sichtvermerkzwang - Aufhebung für Diplomaten- und Dienstpaßinhaber (Brasilien)

Diese zeitliche Beschränkung von sechs Monaten findet nicht Anwendung auf Funktionäre der österreichischen und brasilianischen diplomatischen Missionen oder konsularischen Vertretungen, die Inhaber von Offizial(Dienst)pässen sind.

Bundesrecht Sichtvermerkzwang - Aufhebung für Diplomaten- und Dienstpaßinhaber (Brasilien)

Unter Vorbehalt der oberwähnten Ausnahme soll die Abschaffung der Visa die brasilianischen und österreichischen Inhaber von Offizial- und Dienstpässen nicht von der Beachtung der in den beiden Ländern gültigen Gesetze und Vorschriften, betreffend Einreise, Aufenthalt und Ausreise nach, in beziehungsweise aus Österreich oder Brasilien, befreien.

Bundesrecht Sichtvermerkzwang - Aufhebung für Diplomaten- und Dienstpaßinhaber (Brasilien)

Der vorliegende Vertrag wird am 1. Jänner 1960 in Kraft treten.

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