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Aufhebung der Sichtvermerkspflicht (Finnland)

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Aufhebung der Sichtvermerkspflicht (Finnland)

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Kurztitel

Aufhebung der Sichtvermerkspflicht (Finnland)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 31/1959

Inkrafttretensdatum

11.02.1959

Langtitel

Notenwechsel zwischen der österreichischen Bundesregierung und der finnischen Regierung über die Abänderung des Übereinkommens über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht zwischen Österreich und Finnland, BGBl. Nr. 47/1956.

StF: BGBl. Nr. 31/1959

Bundesrecht Aufhebung der Sichtvermerkspflicht (Finnland)

FINNISCHE GESANDTSCHAFT

Nr. 417

Wien, am 18. Juni 1958.

Herr Bundesminister!

Mit Bezug auf das Abkommen vom 12. Juli 1957 zwischen Finnland, Dänemark, Norwegen und Schweden über die Aufhebung der Paßkontrolle an den Grenzen zwischen den nordischen Staaten habe ich im Namen der finnischen Regierung die Ehre, vorzuschlagen, den Notenwechsel vom

Frietsch

Seiner Exzellenz

Herrn Dr. h. c. Dipl.-Ing. L. Figl,

Bundesminister für die Auswärtigen

Angelegenheiten

Bundeskanzleramt

Wien

DER BUNDESMINISTER

FÜR DIE

AUSWÄRTIGEN ANGELEGENHEITEN

Wien, am 18 Juni 1958.

Herr Geschäftsträger!

Ich beehre mich, Herr Geschäftsträger, den Empfang Ihrer Note vom 18. Juni 1958, welche folgenden Wortlaut hat, zu bestätigen

(Anm.: Es folgt der Text der Note)

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