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Staatsangehörigkeitssachen - Austausch von Mitteilungen (BRD)

6 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Inhaltsübersicht (6)

Gesetzestext (6 Artikel)

Bundesrecht Staatsangehörigkeitssachen - Austausch von Mitteilungen (BRD)

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Kurztitel

Staatsangehörigkeitssachen - Austausch von Mitteilungen (BRD)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 45/1959

Inkrafttretensdatum

01.11.1958

Langtitel

Vereinbarung zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über den Austausch von Mitteilungen in Staatsangehörigkeitssachen

StF: BGBl. Nr. 45/1959

Änderung

BGBl. III Nr. 170/2008

Ratifikationstext

Die vorstehende Vereinbarung ist in Form eines Notenwechsels am 6. Oktober 1958 zwischen dem österreichischen Botschafter in Bonn und dem Bundesminister des Auswärtigen der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen worden, sie ist durch einen gemäß Punkt V der Vereinbarung erfolgten Notenwechsel vom 13. Oktober 1958 mit 1. November 1958 in Kraft getreten.

Bundesrecht Staatsangehörigkeitssachen - Austausch von Mitteilungen (BRD)

(Anm.: Anlage A ist als PDF dokumentiert.)

Bundesrecht Staatsangehörigkeitssachen - Austausch von Mitteilungen (BRD)

I. Mitteilungen über Einbürgerungen

(Anm.: Abschnitte II bis IV obsolet)

V. Der Tag, an dem die Vereinbarung in Kraft tritt, wird durch gesonderten Notenwechsel vereinbart.

VI. Die Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und verliert sechs Monate nach erfolgter Kündigung ihre Gültigkeit.

Bundesrecht Staatsangehörigkeitssachen - Austausch von Mitteilungen (BRD)

(Anm.: Anlage B ist als PDF dokumentiert.)

Bundesrecht Staatsangehörigkeitssachen - Austausch von Mitteilungen (BRD)

(Anm.: Anlagen C 1 und C 2 sind als PDF dokumentiert.)

Bundesrecht Staatsangehörigkeitssachen - Austausch von Mitteilungen (BRD)

(Anm.: Anlage D ist als PDF dokumentiert.)

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