Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
10005175 AT

Afrikanischer Entwicklungsfonds - Beitrag

3 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (3 Artikel)

Bundesrecht Afrikanischer Entwicklungsfonds - Beitrag

Seite

1

von

1

Seite

1

von

1

Kurztitel

Afrikanischer Entwicklungsfonds - Beitrag

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 151/1999

Inkrafttretensdatum

14.08.1999

Langtitel

Bundesgesetz über die Leistung eines österreichischen Beitrages zur 8. allgemeinen Wiederauffüllung der Mittel des Afrikanischen Entwicklungsfonds (ADF VIII)

StF: BGBl. I Nr. 151/1999 (NR: GP XX RV 1761 AB 2050 S. 181. BR: AB 6027 S. 657.)

Bundesrecht Afrikanischer Entwicklungsfonds - Beitrag

§ 1. Der Bund leistet an den Afrikanischen Entwicklungsfonds zur 8. allgemeinen Wiederauffüllung seiner Mittel einen Beitrag in Höhe von 363 301 053 Schilling.

Bundesrecht Afrikanischer Entwicklungsfonds - Beitrag

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →