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Österreichischer Beitrag zum HIPC-Treuhandfonds - Katastrophe in Mittelamerika

3 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (3 Artikel)

Bundesrecht Österreichischer Beitrag zum HIPC-Treuhandfonds - Katastrophe in Mittelamerika

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Kurztitel

Österreichischer Beitrag zum HIPC-Treuhandfonds - Katastrophe in Mittelamerika

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 33/1999

Inkrafttretensdatum

13.01.1999

Langtitel

Bundesgesetz über die Leistung österreichischer Beiträge zum von der Weltbank treuhändisch verwalteten HIPC-Treuhandfonds bzw. zu international akkordierten Notstandshilfe- bzw. Wiederaufbauaktivitäten zur Linderung der durch den Wirbelsturm Mitch verursachten Katastrophe in Mittelamerika

StF: BGBl. I Nr. 33/1999 (NR: GP XX IA 945/A AB 1540 S. 152. BR: AB 5848 S. 647.)

Bundesrecht Österreichischer Beitrag zum HIPC-Treuhandfonds - Katastrophe in Mittelamerika

§ 1. Der Bund leistet im Rahmen international akkordierter Schuldenerleichterungs- und Notstandshilfeprogramme direkt oder zu den dafür vorgesehenen Fonds einen Beitrag in Höhe von bis zu 100 Millionen Schilling.

Bundesrecht Österreichischer Beitrag zum HIPC-Treuhandfonds - Katastrophe in Mittelamerika

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

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