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Internationaler Währungsfonds - Quotenerhöhung

3 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (3 Artikel)

Bundesrecht Internationaler Währungsfonds - Quotenerhöhung

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Kurztitel

Internationaler Währungsfonds - Quotenerhöhung

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 190/1998

Inkrafttretensdatum

31.12.1998

Langtitel

Bundesgesetz über die Erhöhung der Quote Österreichs beim Internationalen Währungsfonds

StF: BGBl. I Nr. 190/1998 (NR: GP XX RV 1432 AB 1534 S. 152. BR: AB 5849 S. 647.)

Bundesrecht Internationaler Währungsfonds - Quotenerhöhung

§ 1. (1) Die Quote der Republik Österreich beim Internationalen Währungsfonds wird um 684 Millionen Sonderziehungsrechte auf 1 872,3 Millionen Sonderziehungsrechte erhöht.

(2) Der zusätzliche Quotenanteil am Internationalen Währungsfonds ist von der Oesterreichischen Nationalbank zu übernehmen.

Bundesrecht Internationaler Währungsfonds - Quotenerhöhung

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

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