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Verordnung zu § 2 Abs. 2 EStG 1988

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Verordnung zu § 2 Abs. 2 EStG 1988

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Kurztitel

Verordnung zu § 2 Abs. 2 EStG 1988

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 734/1996

Inkrafttretensdatum

20.12.1996

Langtitel

Verordnung des Bundesministers für Finanzen zu § 2 Abs. 2 EStG 1988

StF: BGBl. Nr. 734/1996

Präambel/Promulgationsklausel

Zu § 2 Abs. 2 EStG 1988 in der Fassung BGBl. Nr. 660/1989 wird verordnet

Bundesrecht Verordnung zu § 2 Abs. 2 EStG 1988

Als Verwalten unkörperlicher Wirtschaftsgüter ist sowohl die Verwaltung von Anlagevermögen als auch die Verwaltung von Umlaufvermögen zu verstehen. Darunter fällt insbesondere auch der gewerbliche Handel mit unkörperlichen Wirtschaftsgütern.

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