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Ursprungszeugnisse für zollfreie oder zollermäßigte Einfuhr - Aufheb.

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Ursprungszeugnisse für zollfreie oder zollermäßigte Einfuhr - Aufheb.

Ursprungszeugnisse für zollfreie oder zollermäßigte Einfuhr - Aufheb.

Bundesrecht Ursprungszeugnisse für zollfreie oder zollermäßigte Einfuhr - Aufheb.

(Übersetzung)

REPUBLIK ÖSTERREICH

Wien, am 31. August 1995

Exzellenz,

Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten und der Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich einerseits, und die Regierung der Föderativen Republik Brasilien andererseits, haben am 15. März 1993 ein Abkommen über die Anerkennung von Zeugnissen über den Ursprung und die handwerkliche Herstellung von Waren für Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten Einfuhr nach Österreich *1) unterzeichnet.

Da Österreich am 1. Jänner 1995 der Europäischen Union beigetreten ist, widerspricht dieses bilaterale Abkommen der rechtlichen Situation im Binnenmarkt.

Wir beehren uns daher, Ihnen im Namen des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten und des Bundesministers für Finanzen vorzuschlagen, dieses Abkommen mit Wirkung vom 1. Oktober 1995 aufzuheben.

Falls Sie diesen Vorschlag annehmen, beehren wir uns vorzuschlagen, daß diese Note und Ihre bestätigende Note ein Abkommen zwischen dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten und dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich einerseits und der Regierung der Föderativen Republik Brasilien andererseits bilden und das Abkommen über die Anerkennung von Zeugnissen über den Ursprung und die handwerkliche Herstellung von Waren für Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten Einfuhr nach Österreich, das am 15. März 1993 unterzeichnet wurde, mit Wirkung vom 1. Oktober 1995 aufheben.

Genehmigen Sie, Exzellenz, den Ausdruck unserer vorzüglichen Hochachtung.

Für den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

der Republik Österreich

Dr. Gerhard Waas

Sektionschef

Für den Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich

Dr. Gottfried H. Mazal

Ministerialrat

(Übersetzung)

Wien, am 1. September 1995

Sehr geehrte Herren,

Ich beehre mich, den Erhalt Ihrer Note vom 31. August 1995 zu

bestätigen, die wie folgt lautet

„Exzellenz,

Der Bundesminister ..... (es folgt der weitere Text der Übersetzung

der Eröffnungsnote ins Deutsche) ..... vorzüglichen Hochachtung.''

Im Namen der Regierung Brasiliens beehre ich mich, Ihnen zu bestätigen, daß Ihre Note sowie diese Antwortnote ein Abkommen zwischen dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten und dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich einerseits und der Regierung der Föderativen Republik Brasilien andererseits darstellen und das Abkommen über die Anerkennung von Zeugnissen über den Ursprung und die handwerkliche Herstellung von Waren für Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten Einfuhr nach Österreich, das am 15. März 1993 unterzeichnet wurde, mit Wirkung vom 1. Oktober 1995 aufheben.

Genehmigen Sie den Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung.

L. S.

Für die Regierung der Föderativen Republik Brasilien

Affonso Celso de Ouro Preto

Botschafter

Herrn

Sektionschef Dr. Gerhard Waas

Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten

Stubenring 1

1011 Wien

Herrn

MR Dr. Gottfried H. Mazal

Bundesministerium für Finanzen

Himmelpfortgasse 4-8

1015 Wien

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*1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 319/1993

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