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AT
Erste Wiederauffüllung der Globalen Umweltfazilität
3 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (3 Artikel)
Bundesrecht Erste Wiederauffüllung der Globalen Umweltfazilität
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Kurztitel
Erste Wiederauffüllung der Globalen Umweltfazilität
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 387/1995
Inkrafttretensdatum
10.06.1995
Langtitel
Bundesgesetz über die Leistung eines Beitrages zur ersten Wiederauffüllung der Globalen Umweltfazilität
StF: BGBl. Nr. 387/1995 (NR: GP XIX RV 76 AB 174 S. 37.BR: AB 5017 S. 600.)
Bundesrecht Erste Wiederauffüllung der Globalen Umweltfazilität
§ 1. Der Bund leistet im Rahmen der ersten Wiederauffüllung der Globalen Umweltfazilität für die Jahre 1994 bis 1996
Bundesrecht Erste Wiederauffüllung der Globalen Umweltfazilität
§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.