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Erste Wiederauffüllung der Globalen Umweltfazilität

3 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (3 Artikel)

Bundesrecht Erste Wiederauffüllung der Globalen Umweltfazilität

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Kurztitel

Erste Wiederauffüllung der Globalen Umweltfazilität

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 387/1995

Inkrafttretensdatum

10.06.1995

Langtitel

Bundesgesetz über die Leistung eines Beitrages zur ersten Wiederauffüllung der Globalen Umweltfazilität

StF: BGBl. Nr. 387/1995 (NR: GP XIX RV 76 AB 174 S. 37.BR: AB 5017 S. 600.)

Bundesrecht Erste Wiederauffüllung der Globalen Umweltfazilität

§ 1. Der Bund leistet im Rahmen der ersten Wiederauffüllung der Globalen Umweltfazilität für die Jahre 1994 bis 1996

Bundesrecht Erste Wiederauffüllung der Globalen Umweltfazilität

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

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