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10004968 AT

Ursprungszeugnisse für zollfreie oder zollermäßigte Einfuhr - Künd.

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Ursprungszeugnisse für zollfreie oder zollermäßigte Einfuhr - Künd.

Ursprungszeugnisse für zollfreie oder zollermäßigte Einfuhr - Künd.

Bundesrecht Ursprungszeugnisse für zollfreie oder zollermäßigte Einfuhr - Künd.

Das Abkommen zwischen dem Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie und dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich einerseits und dem Ministerium für Handel, Republik der Philippinen andererseits über die Anerkennung von Zeugnissen über den Ursprung und die handwerkliche Herstellung von Waren zum Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten Einfuhr nach Österreich in der Fassung des Änderungsnotenwechsels (BGBl. Nr. 439/1976 idF BGBl. Nr. 552/1992) wurde gemäß seinem Artikel 5 von Österreich mit Note vom 12. Jänner 1995 gekündigt und tritt gemäß derselben Bestimmung mit Ablauf des 23. August 1995 außer Kraft.

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