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Weiteranwendung best. österr.-tschechoslowakischer Staatsverträge

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Weiteranwendung best. österr.-tschechoslowakischer Staatsverträge

Die im Notenwechsel vorgesehenen Mitteilungen über die Erfüllung der für das Inkrafttreten erforderlichen Voraussetzungen wurden am 25.August bzw. 30.November 1994 abgegeben; der Notenwechsel tritt mit 1.Jänner 1995 in Kraft.

Bundesrecht Weiteranwendung best. österr.-tschechoslowakischer Staatsverträge

DER BUNDESMINISTER FÜR

AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN

Zl. 1175.09/111-I.A-GL/93

Wien, am 22. Dezember 1993

Exzellenz,

In Anbetracht dessen, daß die Slowakische Republik nunmehr ein unabhängiger und souveräner Staat ist, beehre ich mich vorzuschlagen, die nachstehend angeführten völkerrechtlichen Verträge im Verhältnis zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Slowakischen Republik in Kraft zu setzen, wobei die Bezeichnungen „Slowakische Republik'' bzw. „slowakisch'' an die Stelle der Bezeichnungen „Tschechoslowakische Republik'', „Tschechoslowakische Sozialistische Republik'', „CSSR'', „Tschechische und Slowakische Föderative Republik'' oder „CSFR'' bzw. „tschechoslowakisch'' treten und die im folgenden einzeln angeführten weiteren Anpassungen vorgenommen werden

Ich beehre mich ferner festzustellen, daß die nachstehend angeführten radizierten völkerrechtlichen Verträge nunmehr im Verhältnis zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Slowakischen Republik in Kraft stehen, wobei die Bezeichnungen „Slowakische Republik'' bzw. „slowakisch'' an die Stelle der Bezeichnungen „Tschechoslowakische Republik'', „Tschechoslowakische Sozialistische Republik'', „CSSR'', „Tschechische und Slowakische Föderative Republik'' oder „CSFR'' bzw. „tschechoslowakisch'' treten und die im folgenden einzeln angeführten weiteren Anpassungen vorgenommen werden

Mock m. p.

(Übersetzung)

DER MINISTER FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN

DER SLOWAKISCHEN REPUBLIK

Zahl 200.085/94-KM

Preßburg, am 14. Jänner 1994

Exzellenz,

mit Bezug auf Ihre Note Zl. 1175.09/111-I.A-GL/93 vom 22. Dezember 1993 erlaube ich mir, Ihnen im Auftrag der Regierung der Slowakischen Republik das Einverständnis damit zum Ausdruck zu bringen, daß die nachstehend angeführten Verträge zwischen der Regierung der Slowakischen Republik und der Österreichischen Bundesregierung in Kraft treten, wobei an die Stelle der Bezeichnungen „Tschechoslowakische Republik'', „Tschechoslowakische Sozialistische Republik'', „CSSR'', „Tschechische und Slowakische Föderative Republik'' oder „CSFR'' bzw. tschechoslowakisch'' die Bezeichnungen „Slowakische Republik'' und „slowakisch'' treten und gleichzeitig die im folgenden einzeln angeführten Anpassungen vorgenommen werden

1. Notenwechsel ..... (es folgt der weitere Text der Eröffnungsnote

in deutscher Sprache) ..... 27. Mai 1992.

Diese Note bildet zusammen mit der Note des Außenministers der Republik Österreich ein Abkommen, das am ersten Tag des zweiten Monats in Kraft tritt, der auf den Monat folgt, in dem die Vertragsparteien einander mitgeteilt haben, daß die Voraussetzungen für das Inkrafttreten dieses Abkommens erfüllt sind.

Mit dem Ausdruck vorzüglicher Hochachtung

i. V. Lisuch

S.E. Herrn Alois Mock

Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten

der Republik Österreich

Wien

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*1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 192/1962

*2) Kundgemacht in BGBl. Nr. 299/1967 idF BGBl. Nr. 84/1971

*3) Kundgemacht in BGBl. Nr. 24/1968

*4) Kundgemacht in BGBl. Nr. 496/1971

*5) Kundgemacht in PuTVBl. 32/l982, Nr. 299

*6) Kundgemacht in BGBl. Nr. 47/1990

*7) Kundgemacht in BGBl. Nr. 74/1956

*8) Kundgemacht in BGBl. Nr. 53/1985

*9) Kundgemacht in BGBl. Nr. 52/1985

*10) Kundgemacht in BGBl. Nr. 309/1978

*11) Kundgemacht in BGBl. Nr. 563/1992

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