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Ursprungserzeugnisse für Anwendung der Vorzugszölle - Kündigung

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Ursprungserzeugnisse für Anwendung der Vorzugszölle - Kündigung

Ursprungserzeugnisse für Anwendung der Vorzugszölle - Kündigung

Bundesrecht Ursprungserzeugnisse für Anwendung der Vorzugszölle - Kündigung

Die Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich und dem Minister für Außenhandel der Republik Kuba über die Anerkennung von Bescheinigungen der Handelskammer der Republik Kuba in Ursprungszeugnissen, die für die Anwendung der Vorzugszölle nach dem österreichischen Präferenzzollgesetz erforderlich sind (BGBl. Nr. 138/1977), wurde gemäß ihrem Artikel 6 lit. b von Österreich mit Note vom 29. April 1993 gekündigt und tritt gemäß derselben Bestimmung mit Ablauf des 6. April 1994 außer Kraft.

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