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Internationaler Währungsfonds - Quotenerhöhung

3 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (3 Artikel)

Bundesrecht Internationaler Währungsfonds - Quotenerhöhung

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Kurztitel

Internationaler Währungsfonds - Quotenerhöhung

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 173/1991

Inkrafttretensdatum

10.04.1991

Langtitel

Bundesgesetz über die Erhöhung der Quote Österreichs beim Internationalen Währungsfonds

StF: BGBl. Nr. 173/1991 (NR: GP XVIII RV 45 AB 74 S. 19. BR: AB 4031 S. 539.)

Bundesrecht Internationaler Währungsfonds - Quotenerhöhung

§ 1. (1) Die Quote der Republik Österreich beim Internationalen Währungsfonds wird um 412,7 Millionen Sonderziehungsrechte auf 1 188,3 Millionen Sonderziehungsrechte erhöht.

(2) Der Betrag für die Erhöhung der österreichischen Quote ist von der Oesterreichischen Nationalbank zu leisten.

Bundesrecht Internationaler Währungsfonds - Quotenerhöhung

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

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