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10004665 AT

Veräußerung der Geschäftsanteile des Bundes an der „Theater-Verlag Eirich Ges. m. b. H.“

3 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (3 Artikel)

Bundesrecht Veräußerung der Geschäftsanteile des Bundes an der „Theater-Verlag Eirich Ges. m. b. H.“

Veräußerung der Geschäftsanteile des Bundes an der „Theater-Verlag Eirich Ges. m. b. H.“

Bundesrecht Veräußerung der Geschäftsanteile des Bundes an der „Theater-Verlag Eirich Ges. m. b. H.“

§ 1. Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, die im alleinigen Eigentum des Bundes stehenden Geschäftsanteile an der „Theater-Verlag Eirich Ges. m. b. H.“ bestmöglich zu veräußern.

Bundesrecht Veräußerung der Geschäftsanteile des Bundes an der „Theater-Verlag Eirich Ges. m. b. H.“

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

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