Pauschbesteuerung von vorübergehend beschäftigten Arbeitnehmern
Gesetzestext (3 Artikel)
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Kurztitel
Pauschbesteuerung von vorübergehend beschäftigten Arbeitnehmern
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 594/1988
Inkrafttretensdatum
16.11.1988
Langtitel
Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 27. Oktober 1988 über die Pauschbesteuerung von vorübergehend beschäftigten Arbeitnehmern
StF: BGBl. Nr. 594/1988
Änderung
BGBl. II Nr. 416/2001
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 69 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes 1988, BGBl. Nr. 400, wird verordnet
§ 1. Der Pauschbetrag bei vorübergehend beschäftigten Arbeitnehmern beträgt
§ 2. (1) Diese Verordnung ist für Lohnzahlungszeiträume anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 1988 enden.
(2) § 1 Z 2 lit. a bis g, jeweils in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 416/2001, sind erstmals für Lohnzahlungszeiträume anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2001 enden.