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10004544 AT

Einfuhr von Berufsausrüstung

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Einfuhr von Berufsausrüstung

Einfuhr von Berufsausrüstung

Bundesrecht Einfuhr von Berufsausrüstung

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden zum Zollabkommen über die vorübergehende Einfuhr von Berufsausrüstung samt dessen Anlagen A, B und C (BGBl. Nr. 1/1963, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 438/1972) hinterlegt

Datum der Hinterlegung

Staaten der Ratifikations-

bzw. Beitrittsurkunde

Japan 1. August 1973

Simbabwe 18. Feber 1987

Türkei 23. August 1974

Zypern 15. Dezember 1972

Das Vereinigte Königreich hat den Geltungsbereich des Abkommens einschließlich dessen Anlagen A, B und C am 14. Dezember 1973 auf Hongkong ausgedehnt.

Griechenland hat am 23. Jänner 1974 seine Beitrittsurkunde auch zu Anlage C hinterlegt.

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