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Unterstützung der Zollverwaltungen (Anwendung) (USA)

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Unterstützung der Zollverwaltungen (Anwendung) (USA)

Der Nationalrat hat beschlossen

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Bundesrecht Unterstützung der Zollverwaltungen (Anwendung) (USA)

BUNDESMINISTERIUM FÜR

AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN

Wien, am 2. April 1986

Sehr geehrter Herr Geschäftsträger!

Ich beehre mich vorzuschlagen, das Abkommen zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Staaten von Amerika über die gegenseitige Unterstützung ihrer Zollverwaltungen vom 15. September 1976 *) (im folgenden „das Abkommen“ genannt) mit Maßgabe folgender Ergänzungen anzuwenden

(1) Die in Artikel 2 Absatz 1 des Abkommens vorgesehene Unterstützung umfaßt auch die Unterstützung zur Verhinderung, Ermittlung und Verfolgung von Zuwiderhandlungen im Sinne von

Artikel 1 Absatz 3 des Abkommens, insofern als in Österreich das Bundesministerium für Handel, Gewerbe und Industrie gemäß dem Außenhandelsgesetz 1984 zu Ermittlungen ermächtigt ist.

(2) Wird ein Ersuchen gemäß Artikel 6 Absatz 2 des Abkommens dem Bundesministerium für Handel, Gewerbe und Industrie übermittelt, so wird das Bundesministerium für Handel, Gewerbe und Industrie dieses Ersuchen gemäß den Bestimmungen des Abkommens erledigen und die Ergebnisse der ersuchenden Behörde mitteilen.

Wenn die Vereinigten Staaten von Amerika diesem Vorschlag zustimmen, beehre ich mich vorzuschlagen, daß diese Note und Ihre bestätigende Antwortnote einen Vertrag zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Staaten von Amerika darstellen, welcher neunzig Tage nachdem beide Seiten einander mitgeteilt haben, daß die innerstaatlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten dieses Notenwechsels erfüllt sind, in Kraft tritt.

Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr Geschäftsträger, den Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung.

außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister

Herrn Felix S. Bloch

Geschäftsträger a. i.

Botschaft der Vereinigten

Staaten von Amerika

Wien

BOTSCHAFT DER

VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA

Wien, am 2. April 1986

Nr. 28

Sehr geehrter Herr Gesandter!

Ich beehre mich, den Empfang Ihrer Note an mich vom 2. April 1986 zu bestätigen, welche folgenden Wortlaut hat

(Anm.: Es folgt der Text des Schreibens)

Ich beehre mich zu bestätigen, daß die Vereinigten Staaten von Amerika diesem Vorschlag zustimmen und daß Ihre Note und diese Antwortnote einen Vertrag zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Staaten von Amerika darstellen, welcher neunzig Tage nachdem beide Seiten einander mitgeteilt haben, daß die innerstaatlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten dieses Notenwechsels erfüllt sind, in Kraft tritt.

Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr Gesandter, den Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung.

Geschäftsträger a. i.

Dr. Otto Maschke,

außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister,

Bundesministerium für Auswärtige Angelegenheiten,

Wien.

______________________

*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 278/1978

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