Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
10004438 AT

Ausgabe von Scheidemünzen zu 500 Schilling „2000 Jahre Bregenz“

4 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (4 Artikel)

Bundesrecht Ausgabe von Scheidemünzen zu 500 Schilling „2000 Jahre Bregenz“

Zum Außerkrafttretensdatum vgl. § 20 Scheidemünzengesetz 1988, BGBl. Nr. 597/1988.

N3198514812R

Bundesrecht Ausgabe von Scheidemünzen zu 500 Schilling „2000 Jahre Bregenz“

§ 1. Ab 22. Juli 1985 werden Scheidemünzen zu 500 Schilling „2000 Jahre Bregenz“ ausgegeben.

Bundesrecht Ausgabe von Scheidemünzen zu 500 Schilling „2000 Jahre Bregenz“

§ 2. Die Münzen sind aus einer Legierung von 925 Tausendteilen Silber und 75 Tausendteilen Kupfer herzustellen. Ihr Durchmesser hat 37 mm, ihr Rauhgewicht 24 g und ihr Feingewicht 22,2 g Feinsilber zu betragen. Abweichungen dürfen im Feingehalt 5/1000 und im Rauhgewicht 10/1000 nicht übersteigen.

Bundesrecht Ausgabe von Scheidemünzen zu 500 Schilling „2000 Jahre Bregenz“

§ 3. Für die äußere Gestalt der Münze sind die Abbildung und folgende Bestimmungen maßgebend

(1) Die eine Seite hat eine alte römische Silbermünze mit dem Kopfbild des Kaisers Tiberius und ein Bregenzer Stadtsiegel aus dem 16. Jahrhundert sowie die Inschrift „2000 JAHRE BREGENZ“ und die Jahreszahl „1985“ zu zeigen.

(2) Die andere Seite hat in der Mitte die Zahl „500“, darunter das Wort „SCHILLING“, ferner in kreisförmiger Reihung das Bundeswappen und die Wappen der neun Bundesländer sowie die Umschrift „REPUBLIK ÖSTERREICH“ zu tragen.

(3) Beide Seiten sind mit einer erhöhten Randleiste zu umrahmen. Der Rand der Münze ist glatt zu gestalten und hat die vertiefte Inschrift „FUENFHUNDERT SCHILLING“ aufzuweisen.

/Dokumente/Bundesnormen/NOR12048426/hauptdokument.img1is.png

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →