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Ausgabe von Scheidemünzen zu 20 Schilling „200 Jahre Diözese Linz“

4 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (4 Artikel)

Bundesrecht Ausgabe von Scheidemünzen zu 20 Schilling „200 Jahre Diözese Linz“

zum Außerkrafttretensdatum vgl. § 20 Scheidemünzengesetz 1988, BGBl. Nr. 597/1988

N3198514809R

Bundesrecht Ausgabe von Scheidemünzen zu 20 Schilling „200 Jahre Diözese Linz“

§ 1. Ab dem 19. März 1985 werden Scheidemünzen zu 20 Schilling zum 200 Jahr-Jubiläum der Diözese Linz ausgegeben.

Bundesrecht Ausgabe von Scheidemünzen zu 20 Schilling „200 Jahre Diözese Linz“

§ 2. Die Münzen sind aus einer Legierung von 920 Tausendteilen Kupfer, 60 Tausendteilen Aluminium und 20 Tausendteilen Nickel herzustellen. Der Durchmesser der Münze hat 27,7 mm, ihr Stückgewicht 8 g zu betragen.

Bundesrecht Ausgabe von Scheidemünzen zu 20 Schilling „200 Jahre Diözese Linz“

§ 3. Für die äußere Gestalt der Münze sind die Abbildung und folgende Bestimmungen maßgebend

(1) Die eine Seite der Münze hat in einem quadratischen Feld mit stumpfen Ecken auf vertieftem blanken Grund die Zahl „20“ und darunter das Wort „SCHILLING“ sowie das Prägejahr „1985“ mit in der Mitte der Jahreszahl angeordnetem Bindenschild zu zeigen. Die Umschrift hat „REPUBLIK ÖSTERREICH“ zu lauten.

(2) Die andere Seite der Münze hat auf einer Fensterrose das oberösterreichische Landeswappen und das Diözesanwappen sowie die Inschrift „200 JAHRE DIÖZESE LINZ.OBERÖSTERREICH“ und die Jahreszahlen „1785-1985“ zu zeigen.

(3) Beide Seiten sind mit einer erhöhten Randleiste zu umrahmen. Der Rand der Münze ist glatt zu gestalten und hat 19 Punkte aufzuweisen.

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