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10004366 AT

Ausgabe von Scheidemünzen zu 500 Schilling „80. Geburtstag von Leopold Figl“

4 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (4 Artikel)

Bundesrecht Ausgabe von Scheidemünzen zu 500 Schilling „80. Geburtstag von Leopold Figl“

Zum Außerkrafttreten vgl. § 20 Scheidemünzengesetz 1988, BGBl. Nr. 597/1988.

N3198214798R

Bundesrecht Ausgabe von Scheidemünzen zu 500 Schilling „80. Geburtstag von Leopold Figl“

§ 1. Anläßlich der 80. Wiederkehr des Geburtstages von Leopold Figl werden ab dem 1. Oktober 1982 Scheidemünzen zu 500 Schilling ausgegeben.

Bundesrecht Ausgabe von Scheidemünzen zu 500 Schilling „80. Geburtstag von Leopold Figl“

§ 2. Die Münzen sind aus einer Legierung von 640 Tausendteilen Silber und 360 Tausendteilen Kupfer herzustellen. Ihr Durchmesser hat 38 mm, ihr Rauhgewicht 24 g und ihr Feingewicht 15,36 g Feinsilber zu betragen. Abweichungen dürfen im Feingehalt 5/1000 und im Rauhgewicht 10/1000 nicht übersteigen.

Bundesrecht Ausgabe von Scheidemünzen zu 500 Schilling „80. Geburtstag von Leopold Figl“

§ 3. Für die äußere Gestalt der Münze sind die Abbildung und folgende Bestimmungen maßgebend

(1) Die eine Seite hat das Kopfbild von Leopold Figl und die Umschrift „LEOPOLD FIGL 80. GEBURTSTAG“ sowie die Jahreszahl „1982“ zu zeigen.

(2) Die andere Seite hat in der Mitte die Zahl „500“, darunter das Wort „SCHILLING“, ferner in kreisförmiger Reihung das Bundeswappen und die Wappen der neun Bundesländer sowie die Umschrift „REPUBLIK ÖSTERREICH“ zu tragen.

(3) Der Rand der Münze hat in erhabenen Zeichen sechsmal die Zahl „500“ mit dazwischenliegenden Verzierungen aufzuweisen.

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