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10004157 AT

Ausgabe von Scheidemünzen zu 50 Schilling „100. Geburtstag von Bundespräsident Dr. h. c. Theodor Körner“

4 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (4 Artikel)

Bundesrecht Ausgabe von Scheidemünzen zu 50 Schilling „100. Geburtstag von Bundespräsident Dr. h. c. Theodor Körner“

Zum Außerkrafttreten vgl. § 20 Scheidemünzengesetz 1988, BGBl. Nr. 597/1988.

N3197314756R

Bundesrecht Ausgabe von Scheidemünzen zu 50 Schilling „100. Geburtstag von Bundespräsident Dr. h. c. Theodor Körner“

§ 1. Anläßlich des 100. Geburtstages von Bundespräsident Dr. h. c. Theodor Körner werden ab dem 8. Oktober 1973 Scheidemünzen zu 50 Schilling ausgegeben.

Bundesrecht Ausgabe von Scheidemünzen zu 50 Schilling „100. Geburtstag von Bundespräsident Dr. h. c. Theodor Körner“

§ 2. Die Münzen sind aus einer Legierung von 900 Tausendteilen Silber und 100 Tausendteilen Kupfer herzustellen. Ihr Durchmesser hat 34 mm, ihr Rauhgewicht 20 g, ihr Feingehalt 18 g Feinsilber zu betragen. Abweichungen dürfen im Feingehalt 5/1000 und im Rauhgewicht 10/1000 nicht übersteigen.

Bundesrecht Ausgabe von Scheidemünzen zu 50 Schilling „100. Geburtstag von Bundespräsident Dr. h. c. Theodor Körner“

§ 3. Für die äußere Gestalt der Münzen sind die Abbildung und folgende Bestimmungen maßgebend

(1) Die eine Seite der Münze hat das Kopfbild des verstorbenen Bundespräsidenten Dr. h. c. Theodor Körner, umgeben von der Umschrift „Dr. h. c. Theodor Körner“ und die Jahreszahlen „1873-1957-1973“ zu zeigen.

(2) Die andere Seite hat in der Mitte die Zahl „50“, darunter das Wort „Schilling“, ferner in kreisförmiger Reihung das Bundeswappen und die Wappen der neun Bundesländer sowie die Umschrift „Republik Österreich“ zu zeigen. Beide Seiten sind mit einer erhöhten Randleiste zu umrahmen. Der Rand der Münze ist glatt zu gestalten und hat die vertiefte Inschrift „Fuenfzig Schilling“ zu tragen.

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