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10004133 AT

Einfuhr von Berufsausrüstung

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Einfuhr von Berufsausrüstung

Einfuhr von Berufsausrüstung

Bundesrecht Einfuhr von Berufsausrüstung

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens sind folgende weitere Staaten dem Zollabkommen über die vorübergehende Einfuhr von Berufsausrüstung samt dessen Anlagen A, B und C (BGBl. Nr. 1/1963, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich BGBl. Nr. 316/1967) beigetreten

Staaten: Tag der Hinterlegung

der Beitrittsurkunde

Australien 4. Dezember 1967

Rumänien 26. März 1968

Island 8. Dezember 1970

Südafrika 28. September 1971

Tunesien 21. April 1972

Algerien 5. September 1972

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