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Transitursprungszeugnisse - gegenseitige Anerkennung (Spanien)

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Transitursprungszeugnisse - gegenseitige Anerkennung (Spanien)

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Kurztitel

Transitursprungszeugnisse - gegenseitige Anerkennung (Spanien)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 249/1972

Inkrafttretensdatum

13.05.1972

Langtitel

Notenwechsel zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Spanien betreffend die gegenseitige Anerkennung von Transitursprungszeugnissen

StF: BGBl. Nr. 249/1972

Ratifikationstext

Das im vorstehenden Notenwechsel enthaltene Übereinkommen ist am 13. Mai 1972 in Kraft getreten.

Bundesrecht Transitursprungszeugnisse - gegenseitige Anerkennung (Spanien)

Österreichische Botschaft

Madrid

Die Österreichische Botschaft begrüßt das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten und beehrt sich, namens der Österreichischen Bundesregierung folgendes vorzuschlagen

Die Republik Österreich und der Spanische Staat gewähren einander hinsichtlich der Ursprungszeugnisse für Waren mit dem Ursprung in Drittländern die Behandlung gemäß Artikel 11, Punkt 3 der Internationalen Konvention zur Vereinfachung der Zollformalitäten vom 3. November 1923.

Für den Fall, daß die Regierung von Spanien Obigem zustimmen sollte, beehrt sich die Österreichische Botschaft vorzuschlagen, daß diese Note und die spanische Antwortnote ein Übereinkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Spanien darstellen, welches 60 Tage nach Durchführung des Notenwechsels in Kraft tritt und jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten schriftlich gekündigt werden kann.

Die Österreichische Botschaft benützt diese Gelegenheit, um dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten den Ausdruck ihrer vorzüglichen Hochachtung zu erneuern.

Madrid, am 14. März 1972

An das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten

Madrid

MINISTERIUM FÜR

AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN

R.E.I.

Nr. 28

Das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten begrüßt die Österreichische Botschaft in Madrid und beehrt sich, den Empfang ihrer Verbalnote vom 14. des Monates zu bestätigen, die wie folgt lautet

(Anm.: Es folgt der Text der Note.)

Das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten gibt hiemit der Österreichischen Botschaft die Annahme des Vorstehenden durch die Regierung von Spanien bekannt.

Das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten benützt die Gelegenheit, um der Österreichischen Botschaft die Versicherung seiner Hochachtung zu erneuern.

Madrid, 14. März 1972

An die Österreichische Botschaft

in Madrid

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