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Zollabkommen über Behälter (1956)

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Zollabkommen über Behälter (1956)

Zollabkommen über Behälter (1956)

Bundesrecht Zollabkommen über Behälter (1956)

Vom Generalsekretär der Vereinten Nationen sind folgende Mitteilungen betreffend den Geltungsbereich des Zollabkommens über Behälter (BGBl. Nr. 22/1958, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich BGBl. Nr. 253/1969) eingelangt

Japan hat seine Beitrittsurkunde zu diesem Zollabkommen am 14. Mai 1971 hinterlegt.

Mauritius hat am 18. Juli 1969 erklärt, sich an dieses Zollabkommen gebunden zu erachten, dessen Anwendung bereits vor Erlangung der Unabhängigkeit auf das Gebiet dieses Staates ausgedehnt worden war.

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