Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
10004086 AT

Internationale Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung - Kapitalanteile

3 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (3 Artikel)

Bundesrecht Internationale Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung - Kapitalanteile

Seite

2

von

2

Seite

1

von

1

Kurztitel

Internationale Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung - Kapitalanteile

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 308/1971

Inkrafttretensdatum

14.08.1971

Langtitel

Bundesgesetz vom 23. Juni 1971 über die Zeichnung von zusätzlichen Kapitalanteilen bei der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung

StF: BGBl. Nr. 308/1971 (NR: GP XII RV 440 AB 490 S. 47. BR: S. 303.)

Bundesrecht Internationale Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung - Kapitalanteile

§ 1. Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, namens der Republik Österreich bei der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung zusätzliche Kapitalanteile in Höhe von US-Dollar 43,700.000 zu zeichnen.

Bundesrecht Internationale Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung - Kapitalanteile

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →