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10004085 AT

Zollbehandlung von Paletten

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Zollbehandlung von Paletten

Zollbehandlung von Paletten

Bundesrecht Zollbehandlung von Paletten

Nach Mitteilung des Generalsekretariates der Vereinten Nationen sind folgende weitere Staaten dem Europäischen Abkommen über die Zollbehandlung von Paletten, die im internationalen Verkehr verwendet werden (BGBl. Nr. 20/1964, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich BGBl. Nr. 233/1967), beigetreten

Datum der Hinterlegung

Staaten: der Beitrittsurkunde

Portugal 15. Jänner 1968

Polen 4. September 1969

Australien 1. Oktober 1969

Anläßlich des Beitrittes erklärte Polen folgenden Vorbehalt

„Die Polnische Volksrepublik betrachtet sich durch die Bestimmungen des Artikels 11 Absätze 2 und 3 des Abkommens nicht als gebunden.''

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