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10004076 AT

Scheidemünzen zu 50 Schilling „100. Geburtstag von Bundespräsident Dr. Karl Renner“

3 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (3 Artikel)

Bundesrecht Scheidemünzen zu 50 Schilling „100. Geburtstag von Bundespräsident Dr. Karl Renner“

Zum Außerkrafttreten vgl. § 20 Scheidemünzengesetz 1988, BGBl. Nr. 597/1988.

N3197014749R

Bundesrecht Scheidemünzen zu 50 Schilling „100. Geburtstag von Bundespräsident Dr. Karl Renner“

§ 1. Die Münze ist aus einer Legierung von 900 Tausendteilen Silber und 100 Tausendteilen Kupfer herzustellen. Ihr Durchmesser hat 34 mm, ihr Rauhgewicht 20 g, ihr Feingehalt 18 g Feinsilber zu betragen. Abweichungen dürfen im Feingehalt 5/1000 und im Rauhgewicht 10/1000 nicht übersteigen.

Bundesrecht Scheidemünzen zu 50 Schilling „100. Geburtstag von Bundespräsident Dr. Karl Renner“

§ 2. Für die äußere Gestalt der Münze sind die Abbildung und folgende Bestimmungen maßgebend

Die eine Seite der Münze hat das Kopfbild des verstorbenen Bundespräsidenten Dr. Karl Renner in Seitenansicht, umgeben von der Umschrift „1870 Dr. Karl Renner 1950“ und die Jahreszahl „1970“ zu zeigen.

Die andere Seite hat in der Mitte die Zahl „50“, darunter das Wort „Schilling“, ferner in kreisförmiger Reihung das Bundeswappen und die Wappen der neun Bundesländer sowie die Umschrift „Republik Österreich“ zu zeigen. Beide Seiten sind mit einer erhöhten Randleiste zu umrahmen. Der Rand der Münze ist glatt zu gestalten und hat die vertiefte Inschrift „Fuenfzig Schilling“ zu tragen.

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