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10003987 AT

Internationale Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung

3 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (3 Artikel)

Bundesrecht Internationale Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung – Kapitalanteile

Internationale Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung – Kapitalanteile

Bundesrecht Internationale Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung – Kapitalanteile

§ 1. Das Bundesministerium für Finanzen wird ermächtigt, namens des Bundes bei der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung zusätzlich Kapitalanteile in Höhe von $ 86,700.000 - zu zeichnen.

Bundesrecht Internationale Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung – Kapitalanteile

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist das Bundesministerium für Finanzen betraut.

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