10003987
AT
Internationale Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung
3 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (3 Artikel)
Bundesrecht Internationale Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung – Kapitalanteile
§ 0 Internationale Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung – Kapitalanteile
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Internationale Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung – Kapitalanteile
Bundesrecht Internationale Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung – Kapitalanteile
§ 1 Internationale Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung – Kapitalanteile
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§ 1. Das Bundesministerium für Finanzen wird ermächtigt, namens des Bundes bei der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung zusätzlich Kapitalanteile in Höhe von $ 86,700.000 - zu zeichnen.
Bundesrecht Internationale Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung – Kapitalanteile
§ 2 Internationale Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung – Kapitalanteile
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§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist das Bundesministerium für Finanzen betraut.