Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
10003982 AT

Zollabkommen über Behälter (1956)

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Zollabkommen über Behälter (1956)

Zollabkommen über Behälter (1956)

Bundesrecht Zollabkommen über Behälter (1956)

Nach Mitteilungen des Generalsekretariats der Vereinten Nationen haben seit den unter der Nr. 79/1961 im Bundesgesetzblatt kundgemachten Ratifikationen und Beitritten folgende weitere Staaten das Zollabkommen über Behälter, BGBl. Nr. 22/1958, ratifiziert beziehungsweise sind diesem beigetreten

Datum der Hinterlegung der

Staaten: Ratifikations- beziehungsweise

Beitrittsurkunde

Luxemburg 25. Oktober 1960

Jugoslawien 9. März 1961

Finnland 15. Juni 1961

Griechenland 12. September 1961

Bundesrepublik 23. Oktober 1961

Deutschland

Norwegen 22. November 1961

Italien 29. März 1962

Tschechoslowakei 31. Mai 1962

(mit Vorbehalt)

Kamerun 24. September 1963

Algerien 31. Oktober 1963

(mit Vorbehalt)

Sierra Leone hat am 13. März 1962 erklärt, sich an dieses Abkommen gebunden zu erachten, dessen Anwendung bereits vor Erlangung der Unabhängigkeit auf das Gebiet dieses Staates ausgedehnt worden war.

Jamaika hat am 11. November 1963 erklärt, sich an dieses Abkommen gebunden zu erachten, dessen Anwendung bereits vor Erlangung der Unabhängigkeit auf das Gebiet dieses Staates ausgedehnt worden war.

Die Beitrittsurkunde der Tschechoslowakei enthält den Vorbehalt, daß die Tschechoslowakei gemäß Artikel 18 Absatz 1 des Abkommens durch die Bestimmungen des Artikels 17 des Abkommens nicht gebunden ist.

Der Vorbehalt Algeriens hat folgenden Wortlaut

Die Demokratische und Volksstaatliche Republik Algerien betrachtet sich durch die Bestimmungen des Artikels 17 des Abkommens, betreffend die obligatorische Schiedsgerichtsbarkeit, nicht als gebunden.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →