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10003903 AT

Internationale Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung

3 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (3 Artikel)

Bundesrecht Internationale Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung – Kapitalanteile

Internationale Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung – Kapitalanteile

Bundesrecht Internationale Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung – Kapitalanteile

§ 1. Das Bundesministerium für Finanzen wird ermächtigt, zur Durchführung der Erhöhung des Kapitals der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung zusätzliche Kapitalanteile in Höhe von 50,000.000 $ zu zeichnen.

Bundesrecht Internationale Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung – Kapitalanteile

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist das Bundesministerium für Finanzen betraut.

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