10003903
AT
Internationale Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung
3 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (3 Artikel)
Bundesrecht Internationale Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung – Kapitalanteile
§ 0 Internationale Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung – Kapitalanteile
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Internationale Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung – Kapitalanteile
Bundesrecht Internationale Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung – Kapitalanteile
§ 1 Internationale Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung – Kapitalanteile
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§ 1. Das Bundesministerium für Finanzen wird ermächtigt, zur Durchführung der Erhöhung des Kapitals der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung zusätzliche Kapitalanteile in Höhe von 50,000.000 $ zu zeichnen.
Bundesrecht Internationale Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung – Kapitalanteile
§ 2 Internationale Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung – Kapitalanteile
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§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist das Bundesministerium für Finanzen betraut.