Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
10003697 AT

Emblem, Bezeichnung und Abkkürzung - International Mobile Satellite Organization

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Emblem, Bezeichnung und Abkkürzung - International Mobile Satellite Organization

Seite

1

von

1

Seite

1

von

1

Kurztitel

Emblem, Bezeichnung und Abkkürzung - International Mobile Satellite Organization

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 132/1999

Inkrafttretensdatum

28.04.1999

Langtitel

Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die neue Bezeichnung, die neue Abkürzung der Bezeichnung und das neue Emblem der International Mobile Satellite Organization

StF: BGBl. II Nr. 132/1999

Bundesrecht Emblem, Bezeichnung und Abkkürzung - International Mobile Satellite Organization

Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 109/1993, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, dass die neue Bezeichnung, die neue Abkürzung der Bezeichnung und das neue Emblem der International Mobile Satellite Organization, welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.

Mit Wirksamwerden dieser Kundmachung tritt die Kundmachung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 1. Februar 1982, BGBl. Nr. 129, betreffend die Bezeichnung, die Abkürzung der Bezeichnung und das Emblem der Internationalen Seefunksatelliten-Organisation (INMARSAT) außer Kraft.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →