Staatsemblem und Staatsfahne - Turkmenistan
Gesetzestext (2 Artikel)
Seite
1
von
1
Seite
1
von
1
Kurztitel
Staatsemblem und Staatsfahne - Turkmenistan
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 144/1998
Inkrafttretensdatum
08.05.1998
Langtitel
Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend das Staatsemblem und die Staatsfahne von Turkmenistan und die Standarte des Präsidenten von Turkmenistan
StF: BGBl. II Nr. 144/1998
Auf Grund des § 6 Abs. 2 des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 109/1993, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß § 6 Abs. 1 des Markenschutzgesetzes 1970 auf das Staatsemblem und die Staatsfahne von Turkmenistan und die Standarte des Präsidenten von Turkmenistan Anwendung findet, welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen.