Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
10003638 AT

Staatsemblem und Staatsfahne - Turkmenistan

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Staatsemblem und Staatsfahne - Turkmenistan

Seite

1

von

1

Seite

1

von

1

Kurztitel

Staatsemblem und Staatsfahne - Turkmenistan

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 144/1998

Inkrafttretensdatum

08.05.1998

Langtitel

Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend das Staatsemblem und die Staatsfahne von Turkmenistan und die Standarte des Präsidenten von Turkmenistan

StF: BGBl. II Nr. 144/1998

Bundesrecht Staatsemblem und Staatsfahne - Turkmenistan

Auf Grund des § 6 Abs. 2 des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 109/1993, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß § 6 Abs. 1 des Markenschutzgesetzes 1970 auf das Staatsemblem und die Staatsfahne von Turkmenistan und die Standarte des Präsidenten von Turkmenistan Anwendung findet, welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →