Name, Abkürzung und Emblem - Internationale Organisation für Migration
Gesetzestext (2 Artikel)
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Kurztitel
Name, Abkürzung und Emblem - Internationale Organisation für Migration
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 77/1998
Inkrafttretensdatum
13.03.1998
Langtitel
Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend den Namen und die Abkürzung (in Englisch, Französisch und Spanisch) sowie das Emblem der Internationalen Organisation für Migration
StF: BGBl. II Nr. 77/1998
Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 109/1993, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß der Name und die Abkürzung (in Englisch, Französisch und Spanisch) sowie das Emblem der Internationalen Organisation für Migration, welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.