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Wappenbilder, Nationalfahne und Staatssiegel - Rumänien

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Wappenbilder, Nationalfahne und Staatssiegel - Rumänien

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Kurztitel

Wappenbilder, Nationalfahne und Staatssiegel - Rumänien

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 97/1998

Inkrafttretensdatum

25.03.1998

Langtitel

Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Wappenbilder, die Nationalfahne von Rumänien und das rumänische Staatssiegel

StF: BGBl. II Nr. 97/1998

Bundesrecht Wappenbilder, Nationalfahne und Staatssiegel - Rumänien

Auf Grund des § 6 Abs. 2 des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 109/1993, wird kundgemacht, daß § 6 Abs. 1 des Markenschutzgesetzes auf die Wappenbilder, die Nationalfahne von Rumänien und das rumänische Staatssiegel Anwendung findet, welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen.

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