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Wappen, Flagge, andere Staatsembleme - Heiliger Stuhl und Vatikanstaat

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Wappen, Flagge, andere Staatsembleme - Heiliger Stuhl und Vatikanstaat

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Kurztitel

Wappen, Flagge, andere Staatsembleme - Heiliger Stuhl und Vatikanstaat

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 414/1997

Inkrafttretensdatum

20.12.1997

Langtitel

Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Wappen, die Flagge und andere Staatsembleme des Heiligen Stuhles und des Staates Vatikanstaat

StF: BGBl. II Nr. 414/1997

Bundesrecht Wappen, Flagge, andere Staatsembleme - Heiliger Stuhl und Vatikanstaat

Auf Grund des § 6 Abs. 2 des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 109/1993, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß § 6 Abs. 1 des Markenschutzgesetzes 1970 auf die Wappen, die Flagge und andere Staatsembleme des Heiligen Stuhles und des Staates Vatikanstaat Anwendung findet, welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen.

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