Geltende bilaterale Verträge zw. Österreich und Mazedonien
Gesetzestext (2 Artikel)
Geltende bilaterale Verträge zw. Österreich und Mazedonien
Auf Grund einer einvernehmlichen Prüfung des bilateralen Vertragsbestandes zwischen der Republik Österreich und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien durch die zuständigen Stellen beider Staaten wurde festgestellt, daß auf der Grundlage der allgemein anerkannten Regeln des Völkerrechts die im folgenden angeführten bilateralen Verträge zum 8. September 1991, dem Tag der Staatennachfolge der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien in das betreffende Gebiet der ehemaligen Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien, im Verhältnis zwischen der Republik Österreich und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien in Kraft standen und seither von den zuständigen Behörden im Rahmen der Rechtsordnungen beider Länder angewendet werden