Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
10003450 AT

Emblem der Eurasischen Patentorganisation

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Emblem der Eurasischen Patentorganisation

Seite

1

von

1

Seite

1

von

1

Kurztitel

Emblem der Eurasischen Patentorganisation

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 325/1997

Inkrafttretensdatum

07.11.1997

Langtitel

Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend das Emblem der Eurasischen Patentorganisation

StF: BGBl. II Nr. 325/1997

Bundesrecht Emblem der Eurasischen Patentorganisation

Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 109/1993, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß das Emblem der Eurasischen Patentorganisation, welches im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegt, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen ist.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →