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10003420 hoheitszeichen-armenien AT

Hoheitszeichen - Armenien (hoheitszeichen-armenien)

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Hoheitszeichen - Armenien

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Kurztitel

Hoheitszeichen - Armenien

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 338/1996

Inkrafttretensdatum

17.07.1996

Langtitel

Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend Hoheitszeichen der Republik Armenien

StF: BGBl. Nr. 338/1996

Bundesrecht Hoheitszeichen - Armenien

Auf Grund des § 6 Abs. 2 des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 109/1993, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß § 6 Abs. 1 des Markenschutzgesetzes 1970 auf die Flagge und das Wappenschild der Republik Armenien Anwendung findet, die im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen.

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