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10003327 hoheitszeichen-litauen AT

Hoheitszeichen - Litauen (hoheitszeichen-litauen)

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Hoheitszeichen - Litauen

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Kurztitel

Hoheitszeichen - Litauen

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 256/1995

Inkrafttretensdatum

08.04.1995

Langtitel

Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Hoheitszeichen der Republik Litauen

StF: BGBl. Nr. 256/1995

Bundesrecht Hoheitszeichen - Litauen

Auf Grund des § 6 Abs. 2 des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 109/1993, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß § 6 Abs. 1 des Markenschutzgesetzes 1970 auf das Wappenschild der Republik Litauen Anwendung findet, das im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegt.

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