Emblem, Abkürzung - Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP)
Gesetzestext (2 Artikel)
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Kurztitel
Emblem, Abkürzung - Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 942/1993
Inkrafttretensdatum
31.12.1993
Langtitel
Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend das Emblem und die Abkürzung des Umweltprogrammes der Vereinten Nationen (UNEP) in englischer, arabischer, chinesischer, französischer, russischer und spanischer Sprache
StF: BGBl. Nr. 942/1993
Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 109/1993, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß das Emblem und die Abkürzung des Umweltprogrammes der Vereinten Nationen (UNEP) in englischer, arabischer, chinesischer, französischer, russischer und spanischer Sprache, welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen ist.