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10003153 AT

Hoheitszeichen - Slowakische Republik

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Hoheitszeichen - Slowakische Republik

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Kurztitel

Hoheitszeichen - Slowakische Republik

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 691/1993

Inkrafttretensdatum

14.10.1993

Langtitel

Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Hoheitszeichen der Slowakischen Republik

StF: BGBl. Nr. 691/1993

Bundesrecht Hoheitszeichen - Slowakische Republik

Auf Grund des § 6 Abs. 2 des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 109/1993, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß § 6 Abs. 1 des Markenschutzgesetzes 1970 auf das Wappen, die Fahne, die Flagge und das Siegel der Slowakischen Republik Anwendung findet, die im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen.

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