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Emblem, Bezeichnung, Abkürzung - Benelux-Amt für Muster und Modelle

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Emblem, Bezeichnung, Abkürzung - Benelux-Amt für Muster und Modelle

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Kurztitel

Emblem, Bezeichnung, Abkürzung - Benelux-Amt für Muster und Modelle

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 308/1993

Inkrafttretensdatum

08.05.1993

Langtitel

Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Bezeichnung, die Abkürzung der Bezeichnung und das Emblem des Benelux-Amtes für Muster und Modelle

StF: BGBl. Nr. 308/1993

Bundesrecht Emblem, Bezeichnung, Abkürzung - Benelux-Amt für Muster und Modelle

Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 109/1993, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß die Bezeichnung des Benelux-Amtes für Muster und Modelle in zwei Sprachen, die Abkürzungen der Bezeichnung sowie dessen Emblem, welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.

Mit dem Wirksamwerden dieser Kundmachung tritt die Kundmachung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 24. Februar 1982, BGBl. Nr. 141, betreffend die Bezeichnung, die Abkürzungen der Bezeichnung und das Emblem des Benelux-Amtes für Muster und Modelle außer Kraft.

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