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Name, Emblem - EUREKA (name,emblem-eureka)

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Name, Emblem - EUREKA

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Kurztitel

Name, Emblem - EUREKA

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 430/1992

Inkrafttretensdatum

22.07.1992

Langtitel

Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend den Namen und das Emblem der Organisation ,,EUREKA''

StF: BGBl. Nr. 430/1992

Bundesrecht Name, Emblem - EUREKA

Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 350/1977, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß der Name und das Emblem der Organisation „EUREKA“, welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen, sowohl jeweils einzeln als auch in Kombination von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.

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