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Auslandsunterhaltsgesetz - Australien

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Auslandsunterhaltsgesetz - Australien

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Kurztitel

Auslandsunterhaltsgesetz - Australien

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 399/1992

Inkrafttretensdatum

11.07.1992

Langtitel

Verordnung des Bundesministers für Justiz nach § 1 Abs. 3 Auslandsunterhaltsgesetz

StF: BGBl. Nr. 399/1992

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 1 Abs. 3 des Bundesgesetzes vom 1. März 1990, BGBl. Nr. 160, zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Verkehr mit ausländischen Staaten (Auslandsunterhaltsgesetz) wird verordnet

Bundesrecht Auslandsunterhaltsgesetz - Australien

Die Gegenseitigkeit mit Australien ist im vollen Umfang (auch hinsichtlich der Vollstreckung vollstreckbarer gerichtlicher Entscheidungen oder sonstiger vollstreckbarer Schuldtitel) verbürgt.

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