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Erweiterte Wertgrenzen-Novelle 1989

4 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (4 Artikel)

Bundesrecht Erweiterte Wertgrenzen-Novelle 1989

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Kurztitel

Erweiterte Wertgrenzen-Novelle 1989

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 343/1989

Inkrafttretensdatum

01.08.1989

Langtitel

Bundesgesetz vom 29. Juni 1989, mit dem Beträge und Wertgrenzen sowie damit zusammenhängende Regelungen des Zivilrechts und des Verfahrensrechts geändert werden (Erweiterte Wertgrenzen-Novelle 1989 - WGN 1989)

StF: BGBl. Nr. 343/1989 (NR: GP XVII RV 888 AB 991 S. 110. BR: 3700 AB 3719 S. 518.)

Bundesrecht Erweiterte Wertgrenzen-Novelle 1989

Der Jugendwohlfahrtsträger bedarf für Klagen auf Feststellung der Vaterschaft und Leistung des Unterhalts sowie das erstinstanzliche Verfahren hierüber nicht der Vertretung durch einen Rechtsanwalt.

Bundesrecht Erweiterte Wertgrenzen-Novelle 1989

1. Dieses Bundesgesetz tritt mit dem 1. August 1989 in Kraft; dies soweit im folgenden nichts anderes bestimmt wird.

(Anm.: Z 2 bis Z 19: Betrifft andere Gesetzesnovellen.)

Bundesrecht Erweiterte Wertgrenzen-Novelle 1989

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind betraut

(Anm.: Z 1 bis Z 12: Betrifft andere Gesetzesnovellen.)

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